Ich weiß zwar nicht, warum jemand zur Zeit ein Konto in Russland eröffnen will, aber: Mich erreichen immer wieder solche Anfragen und ich nehme diese Aufträge auch gerne an. Bisher wurden die beglaubigten Übersetzungen von mir bei russischen Banken und russischen Brokern akzeptiert.
Welche Unterlagen müssen übersetzt werden?
Bisher haben für die meisten Fälle genau zwei Unterlagen gereicht:
- der Reisepass
- Steuer-ID – hier reicht ein beliebiges Dokument mit Ihrer Steuer-Identifikationsnummer (also auch ein Steuerbescheid, wo diese draufsteht).
Was Sie bei der beglaubigten Russisch-Übersetzung der Unterlagen für russische Broker/Depotkonten in Russland beachten müssen
- bei der Steuer-ID reicht die beglaubigte Übersetzung ins Russische des Dokumentenkopfs z. B. von einem Steuerbescheid, auf der die Steuernummer steht
- beglaubigte Übersetzungen ins Russische mit qualifizierter elektronischer Signatur als PDF werden akzeptiert
- wenn Sie die Übersetzung von einem beeidigten Dolmetscher anfertigen lassen, muss der Stempeltext ebenfalls ins Russische übersetzt werden. Dies mache ich in meinen beglaubigten Übersetzungen selbstverständlich.
Bei mir bekommen Sie diese Übersetzungen meistens innerhalb von 24 Stunden ab Auftragserteilung per E-Mail.
Hier bekommen Sie Ihre Express-Übersetzungen für russische Broker/Depotkonten:
Lina Berova – beeidigte Dolmetscherin für Russisch in Wien (beeidigt vom LG München I)
☎️ 067764366642
WhatsApp: +49176 22653429
E-Mail: lina.berova@gmx.de
Zitate sind unter Verweis auf diesen Blogbeitrag (anklickbarer Link, kein NOFOLLOW) auch ohne Zustimmung der Autorin jederzeit möglich.
Originalartikel zum Thema auf meiner deutschen Website:
https://www.tolmachi.de/2023/09/22/beglaubigte-bersetzungen-ins-russische-f-r-depotkontos-in-russland-russische-broker/