Beglaubigung der Übersetzungen in Österreich, Russland und weltweit

Beglaubigung der Übersetzung durch einen beeideten Dolmetscher

Wo: Österreich und andere EU-Staaten

Besonderheiten: In Österreich sowie in den meisten anderen EU-Staaten kann nur ein “zertifizierter” Übersetzer oder Dolmetscher Übersetzungen beglaubigen. In Österreich spricht man von allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Dolmetschern, in Deutschland von ermächtigten Übersetzern und beeidigten/vereidigten Dolmetschern. Die Ermächtigung/Beeidigung/Vereidigung gilt nur für eine bestimmte Sprache (für bestimmte Sprachen). Ein Übersetzer, der nur für Russisch beeidigt ist, kann keine Übersetzungen aus dem Kasachischen oder Ukrainischen beglaubigen, auch wenn es die gleiche Schrift ist.
Zweisprachige Urkunden sind dagegen kein Problem – ich bin z. B. für Russisch beeidigt und darf ohne Weiteres Urkunden aus Kasachstan übersetzen, deren Vordruck auf Russisch UND Kasachisch und die Einträge auf Russisch sind.
Alle in Österreich beeideten Dolmetscher findet man hier, die Liste der in Deutschland beeidigten/ermächtigten/vereidigten Übersetzer und Dolmetscher gibt es unter http://www.justiz-dolmetscher.de. In Frankreich gibt es regionale Listen von Sachverständigen: Beeidigte Dolmetscher sind unter der Section H01 (Interpretariat) und Übersetzer unter der Section H 02 (Traduction) zu finden.

Laut EU-Gesetzen gelten die von einem nach Gesetzen eines EU-Landes beeidigten Übersetzer angefertigten Übersetzungen auch in allen anderen EU-Staaten.

Notarielle Beglaubigung der Unterschrift des Übersetzers (im Volksmund: „notariell beglaubigte Übersetzung“

Wo: Russland, Ukraine, andere postsowjetische Staaten

Besonderheiten: Der Übersetzer fertigt die Übersetzung an und lässt die Echtheit seiner Unterschrift vom Notar beglaubigen. Der Notar bestätigt dabei nicht die Richtigkeit der Übersetzung. In Russland darf der Notar auch keine Unterlagen verlangen, die die Qualifikation des Übersetzers in irgendeiner Weise bestätigen. Oft wird auch eine Dame vom Übersetzungsbüro statt des Übersetzers zum Notar gehen. In Österreich und in Deutschland werden solche Übersetzungen meistens nicht akzeptiert. Wenn Sie eine Übersetzung in Österreich oder Deutschland vorlegen müssen, macht es Sinn, einen in Österreich oder Deutschland beeideten Dolmetscher zu beauftragen, zumal Entfernungen dank modernen Technologien (wie z. B. qualifizierte elektronische Signatur oder Handysignatur) heute keine Rolle mehr spielen.

Notarielle Beglaubigung der Übersetzung

Wo: Israel, russische Konsulate in Deutschland

Besonderheiten: Hier bestätigt der Notar die Richtigkeit der Übersetzung. Er erstellt die Übersetzung entweder selbst (Israel) oder beglaubigt die Richtigkeit der Übersetzung, die ihm vorgelegt wird (russisches Konsulat). Der Notar muss natürlich beide Sprachen beherrschen.

Bestätigung der Übersetzung durch den Übersetzer

Wo: z. B. USA

Besonderheiten: Die Übersetzung muss Adresse, Kontaktdaten und Angaben zur Qualifikation des Übersetzers sowie seine Unterschrift enthalten. An die Qualifikation des Übersetzers werden jedoch keine formalen Anforderungen (im Gegensatz zu Deutschland) gestellt.

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