Beglaubigte Übersetzungen Russisch/Deutsch mit qualifizierter elektronischer Signatur (qeS) – und warum das toll ist

Beglaubigte Übersetzungen mit qualifizierter elektronischer Signatur bekommen Sie per E-Mail zu jeder Tages- und Nachtzeit, unabhängig davon, wo Sie sich befinden und ob gerade Sperrstunde ist oder etwa wieder neue Ausgangsbeschränkungen eingeführt worden sind.

Anders als Scan der beglaubigten Übersetzung mit Stempel und Unterschrift ist eine mit qeS versehene Übersetzung ein rechtsgültiges Dokument. Die Signatur  lässt sich mit kostenloser Software wie digiSeal reader sowie SecSigner samt Berufsattribut („öffentlich bestellte und beeidigte Dolmetscherin für Russisch“) prüfen und ist normalerweise auch in Adobe Reader als gültige Unterschrift erkennbar.

Darüber hinaus füge ich in alle digital signierten beglaubigten Übersetzungen auch meinen Übersetzer- bzw. Dolmetscherstempel und meine handschriftliche Unterschrift in eingescannter Form ein.

Beglaubigte Übersetzungen Russisch/Deutsch in digitaler Form – Ihre Vorteile:

Sie sparen

  • Zeit (kein Postweg und keine Abholung erforderlich)
  • Kosten für Zusatzexemplare (Sie können die elektronisch signierte Übersetzung oder Ausdrucke davon an so viele Stellen versenden wie Sie möchten)
  • Versandkosten

Außerdem bieten Übersetzungen mit qualifizierter elektronischer Signatur höhere Rechtssicherheit, denn

  • jeder PC-Nutzer kann die Echtheit der Unterschrift auf einfache Weise prüfen (auch mit Adobe Reader!)
  • jeder PC-Nutzer kann prüfen, ob die Übersetzung nach dem Signieren verändert wurde.

Die beglaubigte Übersetzung mit qualifizierter elektronischer Signatur können Sie in einem Ordner auf Ihrem PC oder in einer Cloud abspeichern und finden diese auch nach Jahren leichter wieder als eine Übersetzung auf Papier.

Die qualifizierte elektronische Signatur ist durch die Verordnung (EU) Nr. 910/2014, oder eIDAS (electronic IDentification, Authentication and trust Services) geregelt. Die qualifizierte elektronische Signatur kann im Rechtsverkehr die handschriftliche Unterschrift ersetzen, „wenn dies durch eine Rechtsvorschrift vorgesehen ist oder zwischen Parteien vereinbart wurde. Sie werden von qualifizierten Vertrauensdiensteanbietern (VDA) ausgegeben. Die qualifizierten Vertrauensdiensteanbieter müssen von staatlich bestimmte Stellen zertifiziert werden“ (vgl. https://de.wikipedia.org/wiki/Qualifizierte_elektronische_Signatur).